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   BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22   

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BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22 (https://dejure.org/2022,39007)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.2022 - 2 WNB 3.22 (https://dejure.org/2022,39007)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 2022 - 2 WNB 3.22 (https://dejure.org/2022,39007)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen die truppendienstgerichtliche Bestätigung einer Disziplinarbuße; Anforderung an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SG § 15 Abs. 1 ; WBO § 22b Abs. 2 S. 2
    Nichtzulassungsbeschwerde gegen die truppendienstgerichtliche Bestätigung einer Disziplinarbuße; Anforderung an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 07.09.2020 - 2 WNB 6.20
    Auszug aus BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22
    An die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO sind dieselben Anforderungen zu stellen wie im Verwaltungsprozessrecht gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - NZWehrr 2018, 126 und vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3).

    Ferner ist neben den Tatsachen, aus denen sich der Mangel ergibt, grundsätzlich darzulegen, inwiefern die Entscheidung auf der Verletzung beruhen kann (BVerwG, Beschluss vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 22.12.2020 - 2 WNB 8.20

    Impfpflicht bei Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Beschlusses und mit den Gründen bereits ergangener einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15, vom 8. April 2020 - 2 WNB 2.20 - juris Rn. 5 und vom 22. Dezember 2020 - 2 WNB 8.20 - ZBR 2021, 129 Rn. 11).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68

    Zitiergebot bei allgemeinen Gesetzesn i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22
    Die insofern gebotene Befassung mit der einschlägigen Rechtsprechung zu § 15 Abs. 1 SG (z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 657/68 - BVerfGE 28, 282 und Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 ; BVerwG, Beschluss vom 31. August 1977 - 1 WB 119.77 - BVerwGE 53, 327 ff.) lässt die Beschwerde jedoch vermissen.
  • BVerwG, 23.05.2019 - 5 PB 7.18

    Personalvertretungssachen - und der übergangene Beweisantrag

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Beschlusses und mit den Gründen bereits ergangener einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15, vom 8. April 2020 - 2 WNB 2.20 - juris Rn. 5 und vom 22. Dezember 2020 - 2 WNB 8.20 - ZBR 2021, 129 Rn. 11).
  • BVerfG, 28.04.2007 - 2 BvR 71/07

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch disziplinarrechtliche Ahndung von

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22
    Die insofern gebotene Befassung mit der einschlägigen Rechtsprechung zu § 15 Abs. 1 SG (z. B. BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 657/68 - BVerfGE 28, 282 und Kammerbeschluss vom 28. April 2007 - 2 BvR 71/07 - BVerfGK 11, 82 ; BVerwG, Beschluss vom 31. August 1977 - 1 WB 119.77 - BVerwGE 53, 327 ff.) lässt die Beschwerde jedoch vermissen.
  • BVerwG, 12.04.2018 - 2 WNB 1.18

    Verhängung einer Disziplinarbuße wegen einer subjektiv vorsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 29.10.2012 - 2 WNB 3.12

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Gehörsverstoß; Entscheidung über die

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 22b Abs. 2 Satz 2 WBO, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), das heißt näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung im beabsichtigten Rechtsbeschwerde- bzw. Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 2 WNB 3.12 - juris Rn. 12 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.02.2018 - 1 WNB 7.17

    Beweiswürdigung bei einer ordnungsgemäßen Aus- und Weiterbildung eines Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22
    An die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 22b Abs. 2 Satz 2 WBO sind dieselben Anforderungen zu stellen wie im Verwaltungsprozessrecht gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2018 - 1 WNB 7.17 - NZWehrr 2018, 126 und vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 1 WNB 5.11
    Auszug aus BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Rechtsbeschwerde entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 WNB 5.11 - Rn. 2 und vom 12. April 2018 - 2 WNB 1.18 - juris Rn. 5, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 08.04.2020 - 2 WNB 2.20

    Zurückhaltung bei Äußerungen innerhalb des Dienstes; Grenzen der Meinungsfreiheit

    Auszug aus BVerwG, 12.10.2022 - 2 WNB 3.22
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Beschlusses und mit den Gründen bereits ergangener einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 5 PB 7.18 - juris Rn. 15, vom 8. April 2020 - 2 WNB 2.20 - juris Rn. 5 und vom 22. Dezember 2020 - 2 WNB 8.20 - ZBR 2021, 129 Rn. 11).
  • BVerwG, 31.08.1977 - 1 WB 119.77

    Politische Plaketten - Privatkraftfahrzeuge - Soldat - Bundeswehrgelände -

  • BVerwG, 13.03.2023 - 2 WNB 5.22

    Verletzung der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht durch einen Soldaten durch

    Ferner ist neben den Tatsachen, aus denen sich der Mangel ergeben soll, insbesondere darzulegen, inwiefern die Entscheidung auf der Verletzung beruhen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3 und vom 12. Oktober 2022 - 2 WNB 3.22 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 16.03.2023 - 2 WNB 4.22

    Begründung der eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Frist

    Soweit - wie der Bundeswehrdisziplinaranwalt annimmt - im Zuge der Entscheidungskritik des Soldaten sinngemäß auch Aufklärungs- oder Anhörungsrügen erhoben werden, fehlt es an der für Verfahrensrügen unerlässlichen Darlegung, inwiefern die Entscheidung auf der Verletzung welcher gesetzlichen Vorgabe beruhen kann (BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 2020 - 2 WNB 6.20 - juris Rn. 3 und vom 12. Dezember 2022 - 2 WNB 3.22 - juris Rn. 11).
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